Die Dynamik der digitalen Märkte bringt neue (potenzielle) Wettbewerber hervor und führt dazu, dass (konkurrierende) Unternehmen immer stärker miteinander kooperieren. Der Daten- und Informationsaustausch nimmt zu, auch durch selbstlernende Systeme.
Diese Entwicklungen werfen Fragestellungen für das deutsche sowie das europäische Kartellrecht auf: Wer darf mit wem und unter welchen Bedingungen kooperieren? Welche Bedeutung hat der Zugriff auf Daten für Marktmacht und wann liegt hier ein Missbrauch vor? Wer ist für das kartellrechtlich relevante Verhalten von selbstlernenden Systemen verantwortlich?
Die Expertinnen und Experten der AG "Rechtliche Rahmenbedingungen" haben sich diesen und weiteren Punkten in ihrer neuen Publikation gestellt – in dieser Kurzfassung werden einzelne Ergebnisse schlaglichtartig beleuchtet.