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Rechtsfragen der digitalisierten Wirtschaft: Rechte an Daten

Aus Daten lässt sich Kapital schlagen. Die Umsätze mit Hardware, Software und Services rund um die Datenanalyse steigen und so wächst auch die Menge der produzierten Daten schnell. Nicht umsonst spricht man in der Wirtschaft von „Big Data.“

Groß ist auch das Interesse an Daten. In vielen ganz unterschiedlichen Bereichen wie Landwirtschaft, Gesundheitswesen, Fahrzeugwartung und Straßenverkehr sind Daten sehr gefragt. Politik und Wissenschaft suchen schon seit längerem einen Weg, die vielen unterschiedlichen Dateninteressen rechtlich zum Ausgleich zu bringen. Auf der einen Seite stehen dabei Vorschläge, neue Exklusivrechte an Daten einzuführen. Die andere Extremposition sieht vor, einen weitgehend kostenfreien Datenzugang für alle Interessierten zu schaffen.

Bitkom hat einige dieser Vorschläge und die geltende Rechtslage eingehend untersucht und bewertet. Die Untersuchung zeigt, wie komplex die Materie ist und wie viele unterschiedliche Interessen dabei zum Ausgleich gebracht werden müssen. Damit dies gelingt, sind jedoch keine umfassenden neuen Datenrechte erforderlich. Der für die weitere Entwicklung der digitalisierten Wirtschaft notwendige Datenzugang kann weitgehend auf der Grundlage des geltenden Rechts durch Verträge und durch Verwirklichung des Open-Data-Ansatzes verwirklicht werden. Daher sollte der Gesetzgeber Regulierungen des Datenzugangs nur für einzelne eng begrenzte Regelungsfelder unter besonderen Bedingungen und für genau definierte Datenbestände in den Blick nehmen, also sozusagen einen minimalinvasiven Ansatz verfolgen. Denn eine gesetzliche Regelung ist nur erforderlich, wenn es zu Marktversagen kommt oder die Funktionsuntüchtigkeit einer wichtigen Infrastruktur droht.

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